Die Struktur unserer Bruderschaft
Organisatorisch gibt es im Brüderlichen Kreis einige Organe, die an die Ordnungen von Ordensgemeinschaften angelehnt sind.
Es gibt zwei Mitgliedsformen: Die einfache Bruderschaft und die Konventsbruderschaft.
Zur Aufnahme eines Bruders in den Brüderlichen Kreis muss dem Leitenden Bruder die entsprechende einstimmige Empfehlung eines Gebietes vorliegen. Wenn der Leitende Bruder ihn in den Kreis beruft, tritt er damit in die Gemeinschaft und Ordnung des Brüderlichen Kreises als teilnehmendes Mitglied ein. Er ist „einfacher Bruder“ und braucht keine verpflichtenden Aufgaben zu übernehmen, hat dafür aber auch weder das aktive noch das passive Wahlrecht.
Konventsbrüder haben sich zur lebenslangen Mitgliedschaft verpflichtet, sie haben das aktive und passive Wahlrecht. Der Konvent der Brüder, also eine Versammlung aller Brüder, stimmt in offener Wahl über alle wichtigen Belange des Kreises ab.
Der Leitende Bruder - auf Lebenszeit bestimmt
Der Konvent wählt 14 Vertrauensmänner. Aus ihnen stellt der Leitende Bruder das Kapitel zusammen, das ihn in allen Fragen der Leitung des Kreises berät, und bestellt einen dieser Brüder zum „Leiter des Kapitels“.
Außerdem beruft der Leitende Bruder für jedes Gebiet einen „Gebietsbeauftragten“, den ihm das Kapitel im Einvernehmen mit dem entsprechenden Gebiet vorschlägt. Die Gebietsbeauftragten nehmen vor Ort die organisatorische und inhaltliche Leitung des jeweiligen Gebiets wahr.
Schließlich gibt es noch einen von den Vertrauensmännern gewählten „Wart“ des Kreises. Dieser hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die Bruderschaft ihr Leben gemäß ihrer Verfassung ausrichtet.
Der „Leitende Bruder“ steht dem Brüderlichen Kreis vor. Er wird von seinem jeweiligen Vorgänger auf Lebenszeit bestimmt.